Das Seminararbeitsrecht vermittelt Grundwissen zu den praktisch wichtigen und häufigsten Fragestellungen im Arbeitsrecht. Es orientiert sich vom inhaltlichen Aufbau an der natürlichen Chronologie eines Arbeitsverhältnisses: Ausschreibung und Bewerbungsverfahren bilden die erste Lerneinheit unter Einbeziehung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Rechtsprechung zum Fragerecht des Arbeitgebers. Der zweite Abschnitt befasst sich mit dem Arbeitsvertrag selbst und der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln. Auf dieser Basis werden im dritten Abschnitt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien besprochen, u. a. Fragen der Arbeitszeit, Fürsorge- und Treuepflicht. Für den Fall der Verletzung von Vertragspflichten ist die Frage der Haftung zu klären, womit sich der vierte Teil befasst. Schließlich wird in Teil fünf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also schwerpunktmäßig das Kündigungs- und das Befristungsrecht besprochen. Ergänzt wird das Seminar durch einen Überblick über das Arbeitsprozessrecht, der durch eine Exkursion zum Arbeitsgericht veranschaulicht werden soll.
Im Ergebnis sollen die Teilnehmer wissen, warum man keinen „Kraftfahrer“ oder „Putzfrau“ suchen darf, ob das Weisungsrecht des Arbeitgebers zum Outfit im Betrieb tatsächlich von „Nagellack bis Schlüpfer“ reicht und ob „Ossis“ ein eigener Volksstamm sind.
- Teacher: Kathrin Winkler