Die Resozialisierung im Strafrecht – der Weg der Resozialisierung von der Straftat über die Haft in den ambulanten Sozialen Dienst – Ein Exkurs über das Rechtssystem, die Aufgaben und die Methoden. In diesem Seminar soll den Studenten der Weg der Resozialisierung vermittelt werden. Es hat das Ziel von der Straftat über das Juristische Verfahren in die Möglichkeiten Haft und ambulanter Sozialer Dienst zu referieren. Die Arbeitsfelder der stationären und ambulanten Sozialen Dienste sollen schwerpunktmäßig vorgestellt werden. Neben der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen soll das jeweilige Arbeitsfeld mit praktischen Bezügen dargestellt werden. Anhand von Beispielen sollen Aufgaben und Möglichkeiten vermittelt und kritisch diskutiert werden. Chancen und Grenzen werden herausgearbeitet und neue Möglichkeiten werden diskutiert. Hierbei soll besonderes auf die notwendige Netzwerkarbeit hingewiesen sein. Das Arbeitsfeld der ambulanten sozialen Arbeit wird sehr ausführlich, als größter Chancenpfeiler, vermittelt. Neben den Grundlagen werden die vielseitigen Aufgabenfelder dargelegt. Weiterhin werden die Methoden der Arbeit vorgestellt und vermittelt. Bezug hierbei wird auf den Buch Methoden in der sozialen Arbeit von Galuske liegen. Netzwerkarbeit, rechtliche Vernetzungen und Kenntnisse, Krankheiten und fachübergreifendes Arbeiten soll von den Studenten erkannt und in seiner Vielfalt verstanden sein. Ein Teilbereich wird auch auf der Definition des persönlichen Erfolges in der Arbeit und den Eigenschutz im Kontext der Arbeit in der Resozialisierung liegen. Am Ende des Wahlpflichtfaches sollte ein umfassender Vortrag zur Netzwerkarbeit, oder die Vorstellung einer Methode in Kontext der Sozialen Arbeit oder die Analyse eines Fallbeispiels (schriftlich oder mündlich) stehen.